Windschott Einbau & Recht

Benötigt ein Windschott eine Eintragung vom TÜV?

Man muss hier unterscheiden zwischen Teile welche fest mit dem Auto verbaut sind und welche die als Zubehör dienen.

In jedem Fall muss aber die Plexiglasscheibe welche verwendet wird über ein Sicherheitszertifikat verfügen in Verbindung mit Gutachten und Prüfzeichen auf der Scheibe selbst.

Dies macht es nicht leicht, sich eine Scheibe zu basteln, ohne dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Selbst wenn der Hersteller der Scheibe bescheinigt, dass die Scheibe im Grunde auch für Windschotts verwendet werden kann, fehlt der Scheibe dann noch das Prüfzeichen welches natürlich mit dem Zertifikat übereinstimmen muss.

Die relevanten Auszüge aus der Straßenverkehrsordnung sind im §22a + §40 zu finden:

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
§ 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.). Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.

§ 40 Sämtliche Scheiben – ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten – müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.